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HEILPRAKTIKER
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Heilpraktiker ist die geschützte Tätigkeitsbezeichnung für Personen, die eine staatliche Genehmigung nach dem Heilpraktikergesetz von 1939 besitzen. Für die Ausübung der Heilkunde ist keine ärztliche Approbation notwendig.

Der Heilpraktiker ist keine eigenständige Berufsbezeichnung, da es keine vorgeschriebene Ausbildung und keine einheitlich geregelte Prüfung gibt. Die einzige Hürde, die zu nehmen ist, ist das Mindestalter von 25 Jahren, ein Hauptschulabschluß und eine Genehmigung durch das zuständige Gesundheitsamt. Die Genehmigung ist denkbar einfach zu erlangen, da hier nur sichergestellt wird, dass von dem Bewerber keine unmittelbare Gefahr für die allgemeine Gesundheit der Bevölkerung ausgeht. Die überwiegend zu erwerbende Ausbildung dauert in Privatschulen meistens zwei Jahre.