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Heilpraktiker ist die geschützte Tätigkeitsbezeichnung
für Personen, die eine staatliche Genehmigung nach dem Heilpraktikergesetz
von 1939 besitzen. Für die Ausübung der Heilkunde ist
keine ärztliche Approbation notwendig.
Der Heilpraktiker ist keine eigenständige Berufsbezeichnung,
da es keine vorgeschriebene Ausbildung und keine einheitlich geregelte
Prüfung gibt. Die einzige Hürde, die zu nehmen ist, ist
das Mindestalter von 25 Jahren, ein Hauptschulabschluß und
eine Genehmigung durch das zuständige Gesundheitsamt. Die Genehmigung
ist denkbar einfach zu erlangen, da hier nur sichergestellt wird,
dass von dem Bewerber keine unmittelbare Gefahr für die allgemeine
Gesundheit der Bevölkerung ausgeht. Die überwiegend zu
erwerbende Ausbildung dauert in Privatschulen meistens zwei Jahre.
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